So gründen Sie Ihre eigene Stiftung
- Ich lege Ziel, Inhalt und Zweck meiner Stiftung / Stifterfonds fest und bestimme die Höhe des Stiftungskapitals.
- Ich nutze als Fundament meiner Stiftung einen Treuhänder (z.B. die Caritas Gemeinschafts-Stiftung Stuttgart) als Rechtsträger.
- Ich lasse mir die Stiftungsurkunde mit dem Treuhandvertrag und die Stiftungssatzung von dem Treuhänder nach meinen Vorgaben erstellen.
- Ich errichte meine persönliche Stiftung durch Unterschrift des Stiftungsgeschäftes und der Stiftungssatzung beziehungsweise der Gründungsurkunde des Stifterfonds. Ich brauche dazu keine zusätzliche staatliche Genehmigung einzuholen.
- Ich übertrage das Stiftungskapital auf meine Stiftung oder meinen Stifterfonds.
- Der Treuhänder beantragt beim Finanzamt für meine Stiftung die Gemeinnützigkeit und die Zuteilung einer eigenen Steuernummer. Der Stifterfonds ist über die Gemeinnützigkeit des Rechtsträgers steuerbefreit.
- Ich kann in meiner Stiftung / Stifterfonds mit der Umsetzung meines Stiftungszwecks beginnen.