Steuern sparen statt Steuern zahlen
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes für das kommende Jahr entält nicht nur Erleichterungen: Nach aktueller Information einer renommierten Steuerkanzlei plant der Gesetzgeber kurzfristig zum 31.12.2022 eine wesentliche Verschärfung bzw. Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Immobilien- und Grundstücksübertragungen.
Die Kanzlei Baker Tilly hat in Modellrechnungen mit verschiedenen Immobilien steuerliche Werterhöhungen von 20 bis zu 50% ermittelt. Die neuen Bewertungsregelungen sollen für Bewertungsstichtage nach dem 31. Dezember anzuwenden sein. Wer also den Übertrag einer Immobilie plant, sollte den Notartermin unter Umständen vorziehen.
Weiterhin steuerfrei bleiben allerdings Immobilienschenkungen und -überträge an gemeinnützige Organisationen. Eine Übertragung der eigenen Immobilie an eine solche Organisation kann damit eine große Steuerersparnis bedeuten - zum Beispiel im Erbfall. Und die Immobilie kommt zusätzlich einem guten Zweck zu Gute.
Der Übertrag der Immobilie an eine gemeinnützige Organisation heißt übrigens nicht, dass damit auch das Wohnrecht verloren geht. Auch die Caritas Stiftung Stuttgart hat langjährige Erfahrung mit verschiedenen sozialen Immobilienlösungen - von der Schenkung über die Erbschaft bis zu Verkäufen und Verrentungen. Sprechen Sie unser Team gerne an.