
Im gut besuchten Veronikasaal informierte Uwe Hartmann, Fachanwalt für Erbrecht der Kanzlei RA 0711, die rund 35 anwesenden Besucher_innen umfassend über die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Betreuung. Er erläuterte, wann ein Betreuungsgericht tätig wird, wie ein Betreuer bestellt wird und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Dabei machte er deutlich, dass eine gesetzliche Betreuung oft mit Einschränkungen verbunden ist und nicht immer den persönlichen Wünschen der Betroffenen entspricht.
Im weiteren Verlauf des Vortrags ging Uwe Hartmann auf die Bedeutung von General- und Vorsorgevollmachten sowie der Patientenverfügung ein. Er zeigte auf, wie durch frühzeitige Vorsorge eine gerichtliche Betreuung vermieden werden kann und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, um im Ernstfall selbstbestimmt zu bleiben. Anschaulich erklärte er zudem, worauf bei der Erstellung einer Patientenverfügung zu achten ist. Im Anschluss beantwortete der Referent zahlreiche Fragen aus dem Publikum. Die Caritas Stiftung Stuttgart bedankt sich herzlich bei Uwe Hartmann für den informativen und praxisnahen Vortrag.