In der Begegnungsstätte des Caritas-Hauses St. Ulrich erläuterte Dr. Ulrich Lambrecht von der Kanzlei LLO die wichtigsten Vorsorgedokumente: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungsverfügung und Testament. Dabei zeigte er praxisnah auf, welche rechtlichen Unterschiede bestehen und wie sich diese Dokumente sinnvoll aufeinander abstimmen lassen. 21 interessierte Gäste nutzten die Gelegenheit, sich zu informieren.
Ein Schwerpunkt des Vortrags lag auf den Grundlagen des Erbrechts. Dr. Lambrecht erklärte die gesetzliche Erbfolge, das Ehegattenerbrecht sowie das Pflichtteilsrecht und beantwortete zahlreiche Fragen aus dem Publikum - etwa, ob im Testament besser konkrete Beträge oder Anteile genannt werden sollten ("Immer Anteile - das Vermögen kann sich verändern") und wo ein handschriftliches Testament sicher verwahrt werden sollte ("Am besten beim Nachlassgericht"). Auch steuerliche Aspekte und internationale Besonderheiten kamen zur Sprache.
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Ulrich Lambrecht für den klar strukturierten und anschaulichen Vortrag sowie bei allen Gästen für das rege Interesse.