Erben in Patchworkfamilien - rechtzeitig vorsorgen

Was bedeutet eine Patchworkfamilie eigentlich im Erbrecht - und welche Besonderheiten sollten Betroffene beachten? Mit diesen Fragen beschäftigte sich unser aktueller Vortrag. Referent Giuseppe Pranzo, Fachanwalt für Erbrecht, erläuterte typische Konstellationen und zeigte auf, warum eine frühzeitige Beratung wichtig ist.
Im kleinen Kreis interessierter Zuhörerinnen und Zuhörer im Veronikasaal nahm sich Giuseppe Pranzo, Fachanwalt für Erbrecht von der Kanzlei Roglmeier Pranzo Erbrecht, viel Zeit für Fragen aus dem Publikum. Zu Beginn erklärte er, was unter einer Patchworkfamilie zu verstehen ist: Häufig heiraten geschiedene oder verwitwete Partner erneut und bringen Kinder aus früheren Beziehungen in die neue Ehe ein. Daraus entstehen Stiefkinderverhältnisse und oft auch gemeinsame Kinder der neuen Partnerschaft. Eine wichtige rechtliche Besonderheit: Stiefkinder werden steuerrechtlich wie eigene Kinder behandelt, haben jedoch ohne entsprechende Regelung im Testament keine Pflichtteilsansprüche gegenüber ihren Stiefeltern.
Anhand verschiedener Beispiele zeigte Pranzo auf, welche Wünsche Patchworkfamilien häufig bei der Nachlassgestaltung haben - etwa die Gleichbehandlung von leiblichen Kindern und Stiefkindern, die Absicherung des Ehepartners oder den Ausschluss früherer Ehepartner vom Erbe. In der Praxis gebe es jedoch keine einheitliche Lösung, da jede Familienkonstellation unterschiedliche Bedürfnisse mit sich bringe. "Ganz wichtig ist auch die Frage, wie es zwischen den Beteiligten menschelt", betonte Pranzo. Deshalb sei gerade in Patchworkfamilien eine rechtzeitige Beratung zu Lebzeiten sinnvoll - denn die juristisch offensichtlichste Lösung sei nicht immer automatisch die beste für die Beteiligten.