Die rechtsfähige Stiftung: Werte schaffen über den Tag hinaus
Die Stiftung als eigenständige Körperschaft
Ab einem Stiftungsvermögen von 100.000 Euro können Sie eine rechtsfähige Stiftung gründen. Eine rechtsfähige Stiftung ist eine eigenständige Körperschaft, unterliegt damit der staatlichen Stiftungsaufsicht und muss durch diese auch anerkannt werden. Eine rechtsfähige Stiftung kann zum Beispiel selbst eine Einrichtung betreiben, weil sie als Rechtsperson Verträge abschließen kann.
Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Führung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung. Sie entscheiden dabei, wie sehr Sie sich in der Stiftung engagieren wollen und welche Aufgaben, Sie an uns übergeben. Vielleicht haben Sie schon eine Idee, für die Sie sich stark machen wollen und bei der wir Sie unterstützen können. Oder wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Stiftungsidee, die Ihren Namen trägt und Ihre Werte ausdrückt.